Seniorenabteilung

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Die Seniorenabteilung ist eine organisatorische Einheit innerhalb der Ortsfeuerwehr. Ihre Mitglieder wechseln nach Beendigung ihrer Dienstzeit von der Einsatzabteilung in die Seniorenabteilung.

Laut dem derzeit gültigen Brandschutzgesetz in Niedersachsen (NBrandSchG) müssen Feuerwehrleute nach Vollendung des 67. Lebensjahres aus dem aktiven Feuerwehrdienst in die Seniorenabteilung wechseln, das heißt, sie dürfen nicht mehr mit zu Einsätzen ausrücken.

Bestimmte Feuerwehr bezogene Tätigkeiten können aber auch von Mitgliedern der Seniorenabteilung ausgeführt werden.

Auch bei gesundheitlicher Nichteignung vor Erreichen dieser Altersgrenze ist ein Wechsel möglich. Die Seniorenabteilung dient auch dem Erhalt der Kameradschaft. 

Zurzeit gehören 8 Kameraden der Seniorenabteilung an. (Stand: April 2026).