Feuerwerkskörper

In den Tagen um den Jahreswechsel kommt es immer wieder zu Notrufen, die durch Feuerwerkskörper verursacht wurden. Besonders gefährlich sind illegale Böller, selbst gebastelte Feuerwerke und der Einsatz unter Alkoholeinfluss. Letzteres führt oft zu Unfällen, deren Ausmaß wegen verringerter Schmerzwahrnehmung unterschätzt wird. Die Erfahrung zeigt, dass sich viele dieser Einsätze hätten vermeiden lassen, wenn einige Verhaltensregeln beachtet werden.

Umgang mit Feuerwerkskörpern

  • Bei Feuerwerkskörpern jeder Gefahrenklasse müssen die Gebrauchsanweisungen der Hersteller unbedingt beachtet werden. Insbesondere sollte der Umgang damit durch Personen unter 18 Jahren vermieden werden.
  • Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit wenigen Ausnahmen ist die Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten.
  • Verwenden Sie nur Feuerwerksartikel mit dem Prüfzeichen der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM). Feuerwerkskörper sollten in keinem Fall selbst hergestellt oder verändert werden.
  • Achten Sie auf Verbote: Das Abbrennen von Feuerwerk ist in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Alters- und Pflegeheimen sowie von Fachwerk- und Reetdachhäusern nicht gestattet.
  • Feuerwerkskörper sollten nicht unkontrolliert gezündet werden. Raketen sollten niemals aus der Hand, sondern aus standsicheren Flaschen gestartet werden. Sonstige Feuerwerkskörper sind nur am Boden zu zünden. Richten Sie Feuerwerkskörper niemals auf Personen und zünden Sie auch keine Blindgänger!
  • Feuerwerkskörper der Kategorie II dürfen nur im Freien gezündet werden.
  • Halten Sie in der Silvesternacht alle Fenster, Türen und Lüftungen Ihrer Wohnung geschlossen und entfernen Sie brennbare Gegenstände aus dem Außenbereich (z. B. Möbel, Hausrat). Dies gilt auch für Lager, Büros, Ställe und Garagen.
  • Feuerwerkskörper sollten nicht von Personen in einem alkoholisierten Zustand in die Hand genommen werden.
  • Löschmittel bereithalten. Das können Eimer mit Wasser oder Feuerlöscher sein.
  • Bei Bränden oder Unfällen ist es wichtig, sofort den Notruf 112 zu wählen. Nur so kann eine schnelle Hilfe gewährleistet werden.

Gefahren für Menschen

  • Körperverletzungen: Verbrennungen, Knochenbrüche, Sehnen-, Nerven- und Gefäßschäden sowie Amputationen, insbesondere an Händen und Fingern, gehören zu den möglichen Folgen.
  • Augenverletzungen: Sogar bis hin zum Sehverlust.
  • Gehörschäden: Durch Knalltraumata und Lärm.
  • Risikofaktoren: Alkohol, Übermut, Unwissenheit, der Versuch, Blindgänger erneut zu zünden, sowie unsachgemäßes Hantieren mit Feuerwerkskörpern.

    Sollte es doch zu einem Brand kommen, alarmieren Sie die Feuerwehr unter 112. Eine schnelle Meldung garantiert effektive Hilfe.

Die Feuerwehr wünscht einen unfallfreien Jahreswechsel.

Quelle: unter anderem Deutscher Feuerwehrverband